OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2010

Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen bieten Orientierungen für die Anwendung des „Fremdvergleichsgrundsatzes“, der den internationalen Konsens im Hinblick auf die Verrechnungspreisgestaltung, d.h. die Bewertung grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen für Besteuerungszwecke, darstellt. In einer globalen Wirtschaft, in der multinationale Unternehmen eine herausragende Rolle spielen, sind die Verrechnungspreise für Steuerverwaltungen und Steuerpflichtige gleichermaßen von größter Bedeutung. Die Regierungen müssen sicherstellen, dass die steuerpflichtigen Gewinne multinationaler Unternehmen nicht künstlich aus ihrem Land hinaus verlagert werden und die von den multinationalen Unternehmen in den einzelnen Ländern ausgewiesene Besteuerungsgrundlage die jeweils dort ausgeübte Wirtschaftstätigkeit widerspiegelt. Für die Steuerpflichtigen ist es äußerst wichtig, das Risiko der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu begrenzen, zu der es auf Grund von Streitigkeiten zwischen zwei Ländern bei der Ermittlung der fremdvergleichskonformen Vergütung für die grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle der Steuerpflichtigen mit verbundenen Unternehmen kommen kann.
Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien wurden 1995 in ihrer Originalfassung vom Rat der OECD zur Veröffentlichung freigegeben. 2009 wurden die Leitlinien teilweise aktualisiert, was vorrangig durch Änderungen des Kommentars zu Artikel 25 über Verständigungsverfahren zur Lösung grenzüberschreitender Steuerkonflikte sowie durch die Einführung eines neuen Absatzes 5 zu Artikel 25 zum Thema Schiedsverfahren bedingt war, die im Rahmen der Aktualisierung des OECD-Musterabkommens im Jahr 2008 erfolgte. In der Fassung aus dem Jahr 2010 wurden die Kapitel I-III erheblich überarbeitet, mit neuen Leitlinien- zur Auswahl der unter den Gegebenheiten des Einzelfalls am besten geeigneten Verrechnungspreismethode,
- zur praktischen Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethoden (geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode und Gewinnaufteilungsmethode) sowie
- zur Durchführung von Vergleichbarkeitsanalysen.
Darüber hinaus wurde ein neues Kapitel IX zu den verrechnungspreisbezogenen Aspekten von Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit hinzugefügt. An den übrigen Abschnitten der Leitlinien wurden Änderungen zur Wahrung der Konsistenz vorgenommen.
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Verrechnungspreisaspekte bei Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit
Für den Begriff der Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit gibt es keine gesetzlich verankerte oder allgemein anerkannte Definition. Im Sinnzusammenhang dieses Kapitels ist unter diesem Begriff eine grenzüberschreitende Verlagerung von Funktionen, Wirtschaftsgütern und/oder Risiken eines multinationalen Unternehmens zu verstehen. Eine Umstrukturierung der Geschäftstätigkeit kann grenzüberschreitende Übertragungen wertvoller immaterieller Wirtschaftsgüter einschließen, wenn dies auch nicht immer der Fall ist. Sie kann auch mit einer Kündigung bzw. wesentlichen Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen verbunden sein. Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit im Rahmen dieses Kapitels bestehen in erster Linie in einer internen Umverteilung von Funktionen, Wirtschaftsgütern und Risiken innerhalb eines multinationalen Unternehmens, wobei aber auch die Beziehungen zu fremden Dritten (z.B. Zulieferfirmen, Unterauftragnehmern, Kunden) ein Grund für die Umstrukturierung sein und/oder durch sie beeinflusst werden können.
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