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Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte: Deutschland

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Die jüngsten Reformen haben Deutschland zu einem der OECD-Länder mit den geringsten Beschränkungen für die Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften gemacht, die Zahl der Zuzüge ist jedoch nach wie vor relativ gering. Da die Arbeitsmigration als eine der Möglichkeiten zur Bewältigung des Arbeits- und Fachkräftemangels gilt, zu dem es infolge des Rückgangs der Bevölkerung im Erwerbsalter kommt, befasst sich diese Publikation mit der Frage, wie gewährleistet werden kann, dass dringendem Arbeitsmarktbedarf, der nicht mit inländischen Arbeitskräften zu decken ist, durch internationale Arbeitsmigration begegnet werden kann. Der Bericht untersucht wichtige Fragen in Bezug auf die Gestaltung des deutschen Systems der Arbeitsmigration, sowohl von der Nachfrage- als auch von der Angebotsseite her.

Deutsche Arbeitgeber können alle Arbeitsplätze, für die ein Hochschulabschluss erforderlich ist, mit Arbeitskräften aus dem Ausland besetzen. Doch selbst Arbeitgeber, die über Fachkräftemangel klagen, haben dies bislang häufig nicht getan, z.T. weil sie auf gute deutsche Sprachkenntnisse und besondere Qualifikationen bestehen, z.T. aber auch weil sie die Verfahren der internationalen Personalanwerbung für komplex und unzuverlässig halten. Diese Verfahren könnten zwar transparenter gestaltet werden, ihr schlechter Ruf ist aber dennoch ungerechtfertigt. Internationale Studierende scheinen gut geeignet, den Anforderungen der Arbeitgeber gerecht zu werden, Deutschland könnte jedoch mehr unternehmen, um diesen Weg der Arbeitsmigration zu fördern. Mit einer starken Nachfrage ist auch in Berufen zu rechnen, die eine abgeschlossene nicht universitäre Berufsausbildung voraussetzen; für diese Berufe gelten jedoch nach wie vor strengere Beschränkungen. Zur Behebung absehbarer Personalengpässe in diesen Berufen sollte mehr getan werden, um ausländische Arbeitskräfte für das duale System zu gewinnen, wobei Deutschlands neuer Rahmen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen beitragen könnte, um neue Zuwanderungsmöglichkeiten zu schaffen.

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Entwicklung der ArbeitsmigrationspolitikDie

Die deutsche Politik der Arbeitsmigration wurde lange Zeit mit der Gastarbeiteranwerbung der 1950er und 1960er Jahre assoziiert. Diese Phase endete 1973 mit einem allgemeinen Anwerbestopp, in dessen Folge immer mehr Ausnahmeregelungen geschaffen wurden, für qualifizierte und hochqualifizierte Kräfte, aber auch für Saisonarbeitskräfte und bestimmte Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen. In den 2000er Jahren wurden die Möglichkeiten für die Zuwanderung von Fachkräften ausgeweitet, zunächst mit einem Programm für IT-Kräfte Anfang der 2000er Jahre und dann mit einer wachsenden Liste zulässiger Berufe nach der Verabschiedung eines neuen Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005. Der angebotene Arbeitsvertrag muss bestimmte Kriterien erfüllen, und während es für die Zuwanderung von hochqualifizierten Kräften kaum Hindernisse gibt, bestehen wenig Möglichkeiten, um Arbeitsplätze mit mittleren Qualifikationsanforderungen mit Arbeitskräften aus dem Ausland zu besetzen. 2012 erfolgte Gesetzesänderungen vereinfachten die Verfahren und verbesserten die Bedingungen für zahlreiche Kategorien qualifizierter Arbeitskräfte. Dabei wurde die Blaue Karte EU eingeführt, mit der die Vorrangprüfung für viele Bewerber entfällt.

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