3. Das brandenburgische Hochschulsystem

In Deutschland wird ein Großteil der Befugnisse im Bildungsbereich den Ländern übertragen. Die Befugnisse der Bundesregierung sind im Grundgesetz (Artikel 30) verankert (AER, 2017[1]) (siehe Kasten 3.1). Die Hauptverantwortung für die Hochschulbildung liegt also bei den Ländern, die mit einem hohen Maß an Eigenständigkeit in diesem Bereich handeln (Kultusministerkonferenz, 2019[2]). Die Steuerung der Hochschulbildung, der Forschung und kultureller Angelegenheiten in Brandenburg obliegt dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK). Das MWFK ist also verantwortlich für die staatlichen Hochschulen, aber auch für die außeruniversitäre Forschungslandschaft und kümmert sich zudem um Theater, Orchester, Museen sowie Musik- und Kunstschulen.

Das Land Brandenburg bestimmt den rechtlichen und den finanziellen Rahmen der Hochschulbildung, in denen die Hochschulen agieren (Hartwig, 2004[7]) Die Vorschriften zur Hochschulbildung sind in den Landesverfassungen (Landtag Brandenburg, 1992[8]), sowie in eigenen Gesetzen und Verträgen festgelegt (siehe Kasten 3.2). Internationalisierung, Wettbewerb und Leistungsorientierung haben sich zu wichtigen Faktoren in der Steuerung und Finanzierung von staatlichen Hochschulen herausgebildet. Das Verhältnis zwischen dem Landesministerium (MWFK) und den einzelnen Hochschulen ist daher zunehmend durch Zielvereinbarungen und Leistungsanforderungen geprägt. Das MWFK ist verantwortlich für die Finanzierung der staatlichen Hochschulbildung, einschließlich der Dienst- und Versorgungsbezüge des (verbeamteten) akademischen Personals (Eurydice, 2021[4]). Die Hochschulen erhalten jedoch in zunehmendem Maße auch wettbewerbsorientierte Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Der Akkreditierungsrat und die Zentrale Vergabestellte von Studienplätzen (Stiftung für Hochschulzulassung) wirken bei der Akkreditierung und Zulassung im Hochschulbereich mit (Kultusministerkonferenz, 2019[2]).

  • Der unabhängige Akkreditierungsrat legt die Standards für das Akkreditierungsverfahren fest und bevollmächtigt Akkreditierungsagenturen mit der Akkreditierung von Studiengängen (European Union, 2014[10]; Akkreditierungsrat, 2021[11]). In Deutschland existieren derzeit zehn solcher Akkreditierungsagenturen.

  • Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) verwaltet und vergibt Studienplätze für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (z. B. Human-, Tier- und Zahnmedizin, Pharmazie und Geoinformationsmanagement) (SfH, 2021[12]). Die Stiftung koordiniert zudem die Zulassung zu nicht zulassungsbeschränkten bzw. örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen verschiedener Hochschulen durch das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)

Der Brandenburger Landhochschulrat (LHR) (MWFK, n.d.[13]; Jansen, 2007[14]) berät das MWFK und die Hochschulen bei der Planung, um anhand von externem Fachwissen eine ausgewogene Entwicklung des Systems sicherzustellen (MWFK, n.d.[13]) (Kultusministerkonferenz, 2019[2]).

Die Brandenburgische Landeskonferenz der Hochschulpräsidentinnen und –presidenten ist der Zusammenschluss der Rektoren und Präsidenten der staatlichen Hochschulen in Brandenburg (BLHP, n.d.[15]). Sie fördert die Zusammenarbeit der Hochschulen und befasst sich mit Themen aus dem Bildungs- und Wissenschaftsbereich. Sie vertritt auch die Hochschulen im Dialog mit der Politik und der Öffentlichkeit.

Nach dem Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 3) sind deutsche Hochschulen zur Selbstverwaltung und gestaltung berechtigt. Das beinhaltet Eigenständigkeit in wissenschaftlichen Angelegenheiten sowie bei der Personal- und Finanzverwaltung. Das Brandenburgische Hochschulgesetz unterscheidet zwischen Regierungsangelegenheiten und Selbstverwaltung sowie Selbststeuerung (Kultusministerkonferenz, 2019[2]). Dem MWFK obliegt die Rechtsaufsicht und bis zu einem gewissen Grad die Fachaufsicht der Hochschulen. Bei finanziellen und personellen Angelegenheit trifft es die endgültige Entscheidung (Kultusministerkonferenz, 2019[2]).

Daraus resultiert, dass die eigentlich gesetzlich festgelegte Eigenständigkeit der Hochschulen in Brandenburg außerhalb des akademischen Bereiches in Wirklichkeit eher gering ausfällt im Vergleich zu anderen Hochschulsystemen in Deutschland (Dohmen and Krempkow, 2015[16]; Babyesiza and Berthold, 2018[17]) oder in Europa (EUA, 2017[18]; EUA, 2017[19]) (siehe Tabelle 3.1 für einen europäischen Vergleich).

Die interne Steuerung der Hochschulen umfasst die Beteiligung interner Interessengruppen. Die Hochschulen werden von einem Senat gesteuert und entweder von einem Rektoren oder einem Präsidenten (der von den Hochschulprofessoren gewählt werden darf, aber dessen Bestellung die Bestätigung des MWFK erfordert) geleitet. Der Rektor bzw. der Präsident kann von einem Rektorats- bzw. einem Präsidialgremium unterstützt werden (Eurydice, 2020[20]). Neben einem Rektor bzw. einem Präsidenten haben die Hochschulen einen Kanzler, der als Kopf der Verwaltung für den Haushalt verantwortlich ist. Der Senat ist für die Aufsicht und Planung der Forschung, der akademischen Programme und der Lehre an der Hochschule zuständig. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der akademischen Gemeinschaft und Studierenden. Alle Hochschulangehörigen (sowohl hauptberuflich tätige Mitarbeitende als auch immatrikulierte Studierende) haben bei Entscheidungsfindungsprozessen ein gewisses Mitspracherecht.

Die grundlegende akademische Organisationseinheit einer Hochschule ist der Fachbereich oder die Fakultät. Dem Fachbereichs- bzw. Fakultätsrat und dem Dekanat obliegen die Verwaltung des Fachbereiches bzw. der Fakultäten. Sie sind verantwortlich für alle Fragen der Forschung und der Lehre (Kultusministerkonferenz, 2019[2]) (Eurydice, 2021[4]). Die Fachbereichs- bzw. Fakultätsräte bestehen regelmäßig aus Professoren, Studierenden und wissenschaftlichen sowie nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden.

Die Studierenden bilden regelmäßig Studierendenschaften, die studentische Interessen vertreten. Alle Studierenden werden mit ihrer Immatrikulation automatisch Mitglieder dieser selbstverwalteten Organisationen.

Im Wintersemester des akademischen Jahres 2019/20 existierten 424 Hochschulen in Deutschland, davon über die Hälfte in den westdeutschen Ländern Baden-Württemberg (71), Bayern (47) und Nordrhein-Westfalen (69) sowie in der Bundeshauptstadt Berlin (41). Die meisten Hochschulen werden staatlich finanziert und gesteuert. Knapp 36 % aller deutschen Hochschulen sind allerdings in privater oder kirchlicher Trägerschaft und staatlich anerkannt. Die meisten Studierenden sind in staatlichen Hochschulen immatrikuliert (89 %). Private Hochschulen werden zumeist von Studierenden gewählt, die sich spezialisieren und in kleineren Gruppen lernen möchten oder aufgrund von Zulassungsbeschränkungen nicht an einer staatlichen Hochschule angenommen wurden (Shumelev, 2019[21]).

In Brandenburg gibt es 18 Hochschulen, von denen der Großteil in staatlicher Trägerschaft ist und etwa 98 % aller Studierenden umfasst (Statistisches Bundesamt, 2021[22]).

Deutsche Hochschulen unterscheiden sich erheblich in ihrer Größe voneinander: Die 30 größten Hochschulen (die sich fast alle in westdeutschen Ländern befinden) vermitteln über einem Drittel aller deutschen Studierenden eine tertiäre Bildung. Die drei größten unter ihnen haben jeweils mehr als 50.000 Studierende, so viele wie alle Brandenburger Hochschulen zusammen. Brandenburgs größte Hochschule ist die Universität Potsdam mit 21.000 Studierenden (siehe Tabelle 3.2).

Auch Brandenburg verfügt über ein binäres Hochschulsystem: Die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind Universitäten einerseits und Fachhochschulen (FH) andererseits (Hochschulrektorenkonferenz, n.d.[27]). Das staatliche Hochschulsystem in Brandenburg umfasst vier Universitäten und vier Fachhochschulen. Sie sind vorrangig im südlichen Teil des Landes angesiedelt, nördlich von Berlin gibt es nur wenige. Außerdem befinden sich zwei der insgesamt 30 spezialisierten Fachhochschulen in Deutschland, an denen das Personal der öffentlichen Verwaltung und Dienste ausgebildet wird, in Brandenburg: die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg sowie die Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg. Diese spezialisierten Fachhochschulen besuchen 3 % der Studierenden in Brandenburg (Statistisches Bundesamt, 2020[28]). Es gibt eine private Universität (Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane) sowie fünf kleinere private Fachhochschulen, darunter eine in kirchlicher Trägerschaft (Theologische Hochschule Elstal).

Mehr als die Hälfte aller Hochschulen in Deutschland sind Fachhochschulen, an denen knapp 35 % der Studierenden immatrikuliert sind. In Brandenburg ist nur ein Viertel der Studierenden in den elf Fachhochschulen des Landes eingeschrieben und das trotz eines Programms zur Erweiterung der Studiengänge, mit dem die Zahl der Studierenden an Fachhochschulen erhöht werden sollte. Die geringe Inanspruchnahme von Studienplätzen an den Fachhochschulen ist wahrscheinlich auf das begrenzte (wenn auch wachsende) Angebot an Studienfächern zurückzuführen (siehe Tabelle 3.3). Universitäten verfügen in der Regel über ein breiteres Studienangebot (Hochschulrektorenkonferenz, n.d.[27]).

Universitäten sind in der Regel stärker forschungsorientiert, wohingegen bei Fachhochschulen der Schwerpunkt auf der Lehre sowie auf praktischen Arbeiten und Anwendungen liegt (Hochschulrektorenkonferenz, n.d.[27]). Lehrkräfte an Fachhochschulen verfügen in der Regel neben ihren akademischen Qualifikationen auch über umfangreiche Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs. Das gesetzlich vorgeschriebene Lehrdeputat für ordentliche Professoren an Fachhochschulen ist mehr als doppelt so hoch als das der Universitätsprofessoren. Allerdings gelten für Professuren mit Forschungsschwerpunkt andere Regeln (siehe Tabelle 3.3) (MWFK, 2017[29]).

Infolge des Bologna-Prozesses gehen die Unterschiede zwischen den beiden Institutionsarten jedoch immer weiter zurück. Universitäten und gleichgestellte Hochschulen bewahren das „Promotionsmonopol“. Allerdings entstehen neue Kooperationsmodelle und vor Kurzem hat das Land Hessen seinen Fachhochschulen das Promotionsrecht übertragen (Shumelev, 2019[21]). In Brandenburg dürfen Fachhochschulen Promotionsstudiengänge nur in Kooperation mit staatlichen Universitäten anbieten.

Die brandenburgischen Hochschulen unterscheiden sich in ihren Forschungs- und Studienprofilen (siehe Tabelle 3.4). Während die Universität Potsdam ein breites Spektrum an Studienfächern anbietet, haben sich die anderen Hochschulen auf bestimmte Bereiche spezialisiert und richten ihr Studien- und Forschungsportfolio an den Arbeitsmarktbedürfnissen der jeweiligen Region aus.

Infolge der Bologna-Reform sind Bachelor- und Masterstudiengänge zum Standard geworden.

Knapp die Hälfte der Studiengänge an den brandenburgischen Hochschulen kann in Teilzeit durchgeführt werden, was den Studierenden mehr Flexibilität ermöglicht (CHE, 2020[30]). Dieser Anteil fällt an Universitäten (über die Hälfte der Studiengänge) und für Kultur- und Lehramtsstudien höher aus. Allerdings befanden sich gerade einmal 2,5 % der brandenburgischen Studierenden im akademischen Jahr 2018/19 in einem Teilzeitstudium, was deutlich unter dem deutschlandweiten Durchschnitt von 7,5 % liegt. Unter den staatlichen Hochschulen war die Zahl der Teilzeitstudierenden an der Filmuniversität Babelsberg (15,4 %), der TH Wildau (10,5 %) und der Fachhochschule Potsdam (9,7 %) am höchsten.

In den dualen Studiengängen wird die Hochschullehre mit der Praxiserfahrung in einem Unternehmen und einer beruflichen Ausbildung verbunden. Duale Studiengänge können ausbildungsintegriert, berufsintegriert oder praxisintegriert sein (siehe Tabelle 3.5). Diese Programme bieten einen Hochschulabschluss im Zusammenhang mit wertvollen praktischen Erfahrungen und zahlreichen beruflichen Fähigkeiten. In einigen Fällen erwerben die Absolventen zudem einen Berufsabschluss.

Seit 2014/15 finanziert das MWFK die Schaffung und Weiterentwicklung von dualen Studiengängen (siehe Kasten 3.3) und hat eine Agentur für duale Studiengänge ins Leben gerufen, die alle dualen Studienangebote der Hochschulen koordiniert.

Duale Studiengänge sind für die Hochschulen aufwendig, denn sie erfordern zusätzliches Personal, das sich um die Zusammenarbeit mit den Partnerunternehmen kümmert. Es ist schwierig, geeignete Ausbildungspartner unter den ansässigen Unternehmen ausfindig zu machen. Zudem ist es notwendig, die Mitarbeitenden der Unternehmen zu unterstützen, die für die Betreuung und Ausbildung der Studierenden am Arbeitsplatz zuständig sind (da sie keine Pädagogen sind) und das von den Studierenden am Arbeitsplatz Gelernte zu überprüfen.

Interessengruppen, wie etwa Unternehmen, unterstützen den Ausbau dualer Studiengänge und das, obwohl die Investitionen der Arbeitgeber sich nicht immer auszahlen. Etwa, wenn Absolventen nach dem Abschluss nicht im Ausbildungsunternehmen verbleiben. Oder wenn Absolventen nach der Grundausbildung einer Anstellung ein weiterführendes Studium vorziehen. Die Investitionen der Unternehmen bewegen sich pro Studierenden im fünfstelligen Bereich und können sich als ziemlich riskant herausstellen. Dennoch haben sich duale Studiengänge als nützlich erwiesen, um Fachkräfte an die brandenburgische Wirtschaft zu binden.

Aufgrund der Auswirkungen, die das voranschreitende Alter der Bevölkerung und der Erwerbstätigen auf Brandenburgs Wirtschaft hat, werden Maßnahmen zur Weiterbildung und des lebenslangen Lernens immer wichtiger, um eine hohe Qualifikation der Arbeitskräfte zu gewährleisten. Weiterbildungsmaßnahmen, u. a. an Hochschulen, werden zunehmend als praktikable Lösungen zur Höher- und Umqualifizierung der Arbeitskräfte angesehen (Nedelkoska and Quintini, 2018[31]).

Alle Hochschulen in Brandenburg bieten Weiterbildungskurse an. Die Zielgruppe solcher Kurse sind vor allem Erwerbstätige, die bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss und erste Berufserfahrung verfügen. Die Kurse sind sowohl inhaltlich als auch pädagogisch auf diese Zielgruppe zugeschnitten. Sie sind nicht ausschließlich für Hochschulabsolventen konzipiert, sondern richten sich an jeden, der gewisse Kompetenzen erwerben möchte, aber nicht die Zeit für einen kompletten Studiengang aufbringen kann.

Bei den Weiterbildungsangeboten in Brandenburg handelt es sich vorwiegend um berufsbegleitende Masterstudiengänge und neuerdings auch um Zertifikate oder Module – weniger zeitaufwendige alternative Qualifikationen, die den Teilnehmenden größere Flexibilität bieten und damit potenzielle Hürden für eine Teilnahme reduzieren. Die meisten Hochschulen haben sich dem europäischen System zur Vergabe von ECTS-Punkten für diese Qualifikationen entwickelt, aber die Anrechenbarkeit dieser ECTS-Punkte auf einen Abschluss und die Anerkennung zwischen verschiedenen Institutionen bleiben nicht nur in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland und Europa ein Hindernis.

Bei der Finanzierung von Weiterbildungsangeboten sind staatliche Hochschulen mit großer Rechtsunsicherheit konfrontiert. Möchten sie Weiterbildungsmaßnahmen durch öffentliche Mittel finanzieren, so müssen sie diese Finanzierung im Hinblick auf die EU-Beihilfevorschriften prüfen. Die EU-Beihilfepolitik stellt sicher, dass öffentliche Subventionen (staatliche Beihilfen) nicht von Unternehmen zu unlauterem Wettbewerb oder von staatlichen Stellen zur Verdrängung von Märkten (wirtschaftlicher Tätigkeit) verwendet werden. Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz ist Weiterbildung Aufgabe der staatlichen Hochschulen genauso wie Forschung, Lehre und das grundständige Studium. Die Forschung und das grundständige Studium sind als nicht wirtschaftliche Aktivitäten eingestuft und unterliegen nicht den EU-Beihilfevorschriften. Allerdings hat sich weder die EU-Kommission noch der Europäische Gerichtshof eindeutig darüber geäußert, ob das auch der Fall von Weiterbildungen ist. Einzelne Weiterbildungsprogramme werden von Fall zu Fall als wirtschaftlich oder als nicht wirtschaftlich eingestuft. Auch in Deutschland hat die zuständige Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) die Frage der staatlichen Beihilfe noch nicht geklärt.

Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit laufen die Hochschulen Gefahr, EU-Beihilfevorschriften nicht einzuhalten, was dazu führen kann, dass die Grundfinanzierung zurückgefordert wird, wenn die Weiterbildungskurse als nicht wirtschaftliche Aktivitäten eingestuft werden. Werden Weiterbildungskurse als wirtschaftliche Aktivitäten eingestuft, obwohl sie es eventuell nicht sind, gehen die Hochschulen dieser Gefahr zwar aus dem Weg, müssen für die Weiterbildung aber kostendeckende Gebühren erheben. Die Hochschulen in Brandenburg vermeiden es daher, Weiterbildungen anzubieten bzw. tun dies nur im Hochpreissegment oder durch ein Risikomanagement über Partnerinstitute, die als eingetragener Verein oder als GmbH gegründet werden können und dann ebenfalls ein hohes Risiko tragen (OECD, 2022[32]).

Die Bundesländer haben in ihren Hochschulgesetzen unterschiedliche Ansätze zu dieser Frage gewählt. Während einige akzeptieren, dass Weiterbildungen als wirtschaftliche Aktivität gelten, stufen andere sie als nicht wirtschaftliche Aktivität ein, die nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften über staatliche Beihilfen fällt. Vor diesem Hintergrund fällt das Angebot an Weiterbildungsprogrammen in Brandenburg eher spärlich aus (Wissenschaftsrat, 2019[33]). Dennoch kann Weiterbildung in all ihren Formen (von strukturierten Studiengängen über einzelne Module bis hin zu Zertifikatskursen) besonders bedeutsam für Erwerbstätige sein, die vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anstellung in einem Bereich suchen, in dem es an Fachkräften mangelt, oder an deren derzeitigen Arbeitsplätzen neue Technologien eingeführt werden.

Gemeinsam mit den Ländern führte die Bundesregierung das 250-Millionen-Euro-Programm „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschulen“ durch, um Weiterbildungsmaßnahmen im Zeitraum 2011–2020 an den Hochschulen zu fördern (BMBF, 2021[34]). Mithilfe dieser Initiative wurden neue Weiterbildungskurse an verschiedenen brandenburgischen Hochschulen finanziert.

Im Rahmen der strategischen Agenda der Bundesregierung für lebenslanges Lernen und Weiterbildung können Bundesförderungen zunehmend zur Verfügung stehen, um die Um- und Höherqualifizierung der Erwerbstätigen in Brandenburg zu unterstützen. Das zuletzt 2016 geänderte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sieht Finanzierungshilfe für erwachsene Lernende vor, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Das gilt auch für bestimmte Weiterbildungskurse an den Hochschulen (wenn der höchste Bildungsabschluss des Teilnehmenden auf Bachelorniveau oder darunter ist).

Im Rahmen des Förderprogramms „Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung“ unterstützt die Bundesregierung zusammen mit der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) Weiterbildungsmaßnahmen für junge Erwerbstätige, die eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen oder einen der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe erlernt haben und bei Ausbildungsbeginn jünger als 25 Jahre sind (Weiterbildungsstipendium).

Angesichts der Bundesfinanzierung hat Brandenburg sein Bildungsscheck-Programm eingestellt, mit dem bis dahin arbeitsplatzunabhängige Weiterbildungsmaßnahmen (zumeist Weiterbildungskurse an den Hochschulen) für Berufstätige in Brandenburg gefördert wurden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) erwägt die Einführung einer abgespeckten Version des Bildungsschecks, die keine Förderung von Hochschulkursen vorsieht.

In Brandenburg kooperieren alle staatlichen Hochschulen mit Partnerhochschulen im Ausland. Einige unter ihnen, etwa die BTU Cottbus-Senftenberg, die Universität Potsdam und die Europa-Universität Viadrina bieten Doppelstudiengänge sowie Gemeinschaftsstudiengänge mit ausländischen Institutionen an (European University Viadrina, 2021[35]; BTU, 2021[36]; Universität Potsdam, 2021[37]). Bei dieser Art von Studiengang erwerben Studierende zwei Hochschulabschlüsse gleichzeitig (entweder an derselben Hochschule oder an verschiedenen Hochschulen) und das in kürzerer Zeit, als die separate Belegung beider Studiengänge in Anspruch genommen hätte. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht jede Hochschule ihr eigenes Abschlusszeugnis oder die Absolventen erhalten ein Abschlusszeugnis über den Doppelabschluss (Tabelle 3.6).

Das Globalbudget zur Finanzierung der staatlichen Hochschulen durch die Landesregierung Brandenburg (Topf 1) setzt sich aus drei Komponenten zusammen: die Grundfinanzierung sowie die bedarfs- und leistungsorientierte Finanzierung. Ein Großteil der Fördermittel für die Hochschulen (40 %) wird über die Grundfinanzierung verteilt. Auf die bedarfsorientierte und leistungsbezogene Finanzierung entfallen jeweils 30 % des Budgets. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des MWFK und der Hochschulen berät über die Mittelzuweisung.

  • 2020 wurde die Grundfinanzierung wie folgt unter den brandenburgischen Hochschulen aufgeteilt: 39 % für die Universität Potsdam, 28 % für die BTU Cottbus-Senftenberg, 8,8 % für die Europa-Universität Viadrina, 6,2 % für die Fachhochschule Potsdam, 5,9 % für die Technische Hochschule Wildau, und weniger als 5 % jeweils für die drei übrigen Hochschulen.

  • Die Anteile aus der bedarfsorientierten Finanzierung richten sich nach den Studierendenzahlen der Hochschulen und dem benötigten Lehrdeputat. Berücksichtigt werden dabei nur Studierende in Studiengängen, die von der Grundfinanzierung der Hochschulen abgedeckt sind oder über das Studienplatzerweiterungsprogramm finanziert werden, sodass gebührenfinanzierte Weiterbildungsstudiengänge von der Berechnung ausgeschlossen sind. Um den verschiedenen zugrundeliegenden Kostenstrukturen Rechnung zu tragen, werden die Anteile der Hochschulen an der bedarfsorientierten Finanzierung nach dem Hochschultyp berechnet. Die Berechnung ergibt folgende Anteilsverteilung: Die Universitäten erhalten 71 %, die Fachhochschulen 25 % und die Filmuniversität Babelsberg die verbleibenden 4 %.

  • Die verfügbare Summe aus der leistungsorientierte Finanzierung wird nach sieben Faktoren verteilt: Absolventen, Drittmittel (ohne Wirtschaft), Drittmittel aus der Wirtschaft, Promotionen, internationale Studierende, Erasmus und von Frauen besetzte Professuren. Das Mittelzuweisungsmodell wird von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet, in der das MWFK und die Hochschulen vertreten sind.

In den vergangenen zehn Jahren hat die Brandenburger Regierung die Finanzierung der Hochschulen erheblich verbessert. Diese Verbesserung spiegelt sich in den laufenden Grundmitteln je Student und Professor wider. Das Hochschulsystem in Brandenburg hat insgesamt seine Defizite im Vergleich zu den anderen Ländern abgebaut und sich dem Bundesdurchschnitt angenähert. In der laufenden Legislaturperiode 2019–2023 steigt die Grundfinanzierung im Vergleich zur vorherigen Amtszeit um 25 Millionen Euro. Das bedeutet, dass den Hochschulen im Falle der Zustimmung durch den Landtag insgesamt fünf Millionen Euro mehr pro Jahr zugewiesen werden. Außerdem stellt die Landesregierung den Hochschulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus den Hochschulverträgen (Topf 3) für denselben Zeitraum 200 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in der vorherigen Legislaturperiode (MWFK, n.d.[9]).

Auch wenn die Grundfinanzierung in den letzten Jahren stetig angestiegen ist, investiert Brandenburg von allen Bundesländern den niedrigsten Prozentsatz seines Bruttoinlandsprodukts in seine Hochschulen (0,51 % im Jahr 2019). Auch die staatlichen Zuwendungen für die Forschung fallen sehr gering aus. Dagegen bleibt der Anteil der staatlichen Zuschüsse für allgemein- und berufsbildende Schulen am Bruttoinlandsprodukt (2,64 % im Jahr 2019), ähnlich wie in anderen ostdeutschen Bundesländern und in Berlin, überdurchschnittlich hoch.

Der Hochschulpakt 2020 (Topf 2) bestehend aus Hochschulpakt I (2007–2010), Hochschulpakt II (2011–2015) und Hochschulpakt III (2016–2020) war eine auf drei Säulen gegründete Vereinbarung zwischen Bund und Ländern: die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger, die Programmpauschalen und der Qualitätspakt Lehre (zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität). Außerdem standen Einmalzahlungen des Bundes für Projekte zur Verfügung, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert wurden. Damit sollte die bedarfsgerechte Erweiterung der Studiengänge bis 2020 gesichert werden. Mit dem darauffolgenden, im Juni 2019 unterzeichneten Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ soll Brandenburg Bundesmittel in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro bis 2027 erhalten. Ab 2024 stehen den Hochschulen in Brandenburg einschließlich der Mitfinanzierung durch die Landesregierung knapp 70 Millionen Euro zur Umsetzung der Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen aus der Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Dazu zählen u. a. (MWFK, 2020[38]):

  • die Aufrechterhaltung und bessere Nutzung der Hochschulkapazitäten;

  • die weitere Verbesserung der Qualität der Studiengänge zur Erhöhung der Abschlussquoten;

  • die bedarfsgerechte und fachspezifische Schaffung zusätzlicher Lehrkapazitäten;

  • und eine spürbare Verbesserung der Lehrqualität durch die Umwandlung vieler befristeter Verträge in unbefristete.

Die Anzahl der Studierenden an den staatlichen Hochschulen ist zwischen 2000 und 2012 um mehr als 57 % gestiegen (zu dem Zeitpunkt gab es die meisten Studierenden in Brandenburg), aber die Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter hat sich nicht proportional erhöht. Die Hochschulen nutzten das Studienplatzerweiterungsprogramm aus dem Hochschulpakt 2020, um ihr Lehrpersonal durch befristete Stellen zu verstärken.

Die an den Fachhochschulen angebotenen Forschungsprofessuren mit Schwerpunkt auf angewandter Forschung haben landesweit eine Vorreiterrolle bei der Diversifizierung der Fachhochschulen gespielt. Ebenso haben die Lehrprofessuren an den Universitäten dem vorrangig in der Lehre tätigen wissenschaftlichen Personal einen Karriereweg eröffnet. Seit 2018 stellt das Postdoc Network Brandenburg Mittel für Forschungsgruppenleitende und Stipendien für Gastforschende an den Brandenburger Universitäten zur Verfügung mit dem Ziel, ausgezeichnete Wissenschaftler an Brandenburg zu binden. Zusätzlich wurde 2018 das „Zukunftsprogramm für die Fachhochschulen des Landes Brandenburg“ erarbeitet (MWFK, 2018[39]), mit dem Graduiertenkollegs eingerichtet, strukturierte Karrierewege an den Fachhochschulen angelegt sowie neue Forschungs- und Lehrschwerpunkte geschaffen werden sollen. In Verbindung mit der steigenden Grundfinanzierung scheinen die Hochschulen attraktivere Karrierewege anbieten zu können.

Zudem hat das MWFK im Spätsommer 2020 einen zweijährigen strukturierten Dialogprozess zum Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ mit den Hochschulen und verschiedenen Interessengruppen (Personalvertreter, Gewerkschaften, Postdoktoranden, Professoren, Inklusionsbeauftragte, Studierende, Schwerbehindertenbeauftragte) auf den Weg gebracht (MWFK, 2020[40]). Darin werden Empfehlungen für weitere Verbesserungen im Bereich der Karriereentwicklung junger Forschenden und der Schaffung zusätzlicher unbefristeter Stellen über die Professur hinaus besprochen. Diese Empfehlungen sollen in das Hochschulgesetz einfließen.

Einige Hochschulakteure betonten jedoch die Notwendigkeit, ein gewisses Maß an Flexibilität zu bewahren, da sich die Bedürfnisse in Wirtschaft und Forschung ständig änderten. Sie sehen die brandenburgischen Hochschulen und Forschungsinstitute in der Rolle der Wegbereiter auf wissenschaftliche Karrieren. So würden die Universitäten und Institute wie Fraunhofer oder Leibnitz junge Menschen zu einer wissenschaftlichen Karriere „befähigen“, jene dann aber ihre Karriere außerhalb Brandenburgs fortsetzen. Die Kontinuität der Hochschulen wird allerdings durch deren Professoren und Verwaltungsstrukturen aufrechterhalten.

Durch neue Technologien, den nationalen und internationalen Wettbewerb sowie die sich verändernde Arbeitsorganisation wird die brandenburgische Wirtschaft zu einer wissensintensiveren Wirtschaft, was wiederum höhere Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich macht. Der größte Beschäftigungszuwachs war in den vergangenen Jahren im Dienstleistungssektor, in den wissensintensiven Wirtschaftszweigen (freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten) sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen zu verzeichnen. Das Wachstum in diesen Bereichen wird wohl auch in Zukunft anhalten. Gleichzeitig führt die umfangreiche Einführung neuartiger Technologien dazu, dass sich die Art der Arbeitsplätze verändert und die Qualifikationsanforderungen steigen (Nedelkoska and Quintini, 2018[31]). Um die wirtschaftlichen Chancen, die sich aus diesen Entwicklungen ergeben, zu nutzen und sicherzustellen, dass niemand auf der Strecke bleibt, muss das brandenburgische Hochschulsystem ein breites Spektrum an Qualifikationen1 für den Arbeitsmarkt, einschließlich Möglichkeiten der Weiterqualifizierung der erwerbstätigen Bevölkerung, anbieten.

Die Hochschulen müssen ein ausgewogenes Angebot an Studiengängen gewährleisten, das die Bedürfnisse der Studierenden und des Arbeitsmarktes berücksichtigt und durch hervorragende Lehre und Forschung untermauert wird. In ihren Forschungs- und Bildungsprogrammen hat jede Hochschule jedoch bestimmte besonders leistungsstarke Spezialgebiete mit einem exzellenten Ruf (z. B. Informatik an der TH Brandenburg, Betriebswirtschaftslehre an der EUV Frankfurt/Oder und Soziale Arbeit an der FH Potsdam wie in deutschlandweiten Rankings dargestellt (CHE, n.d.[41]). Diese Exzellenzbereiche sollten im Mittelpunkt zusätzlicher Investitionen der Landesregierung und der Hochschulen stehen. Sie sollten auch umfassend beworben werden, auch über Online-Marketing, um das Interesse potenzieller Studierende und führender Forschende zu wecken. Dies würde die Leistung dieser Forschungsgruppen weiter steigern und die Erkundung von Möglichkeiten des Wissenstransfers fördern. Exzellente Forschung und Ausbildung in einem breiten Spektrum von Bereichen kann auch Unternehmen ermutigen, engere Beziehungen zu den Hochschulen aufzubauen, die zur Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen und möglicherweise zur Ansiedlung von Zweigstellen dieser Unternehmen im Land führen.

Die brandenburgische Regierung hat die Vielfalt des Hochschulsystems durch die institutionelle Spezialisierung erfolgreich unterstützt und sollte dies durch die Rahmenvereinbarungen beibehalten, während sie den Hochschulen Autonomie bei der Umsetzung dieser Ziele einräumt. Ein stetiger Dialog zwischen den Hochschulen, der Arbeitswelt und der Regierung kann eine zügige Anpassung und Schärfung der Hochschulprofile gewährleisten

Zur Akkreditierung neuer Studiengänge ist die Freigabe durch eine unabhängige Akkreditierungsagentur sowie das MWFK und ggf. ein anderes zuständiges Ministerium erforderlich. Der Vorgang dauert über sechs Monate und wird daher von den Hochschulen als recht langsam eingestuft. Die Schaffung oder Anpassung neuer Studiengänge kann in Ausnahmefällen auch zwischen dem MWFK und der Hochschule vertraglich vereinbart werden.

Mit dem Genehmigungsverfahren durch das MWFK soll vor allem der Qualitätsstandard neuer Programme gesichert werden. Die Hochschule muss ein angemessenes Curriculum erarbeitet haben und über das zur Durchführung des Studiengangs qualifizierte Personal verfügen. Ein zweiter Punkt ist die effiziente Nutzung der für Hochschulen zur Verfügung gestellten öffentlichen Gelder durch die Vermeidung einer potenziell verschwenderischen Ausbreitung staatlich subventionierter Studiengänge mit niedrigen Einschreibezahlen und hohen Personalkosten. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass das Hochschulsystem ein breites Spektrum an Qualifikationen anbietet.

Auch wenn sechs Monate ziemlich lang sind, so kann die Hochschule diese Zeit nutzen, um den Lehrplan weiterzuentwickeln und an einem Konzept für die Durchführung zu arbeiten, etwa durch die Beschaffung von Personal und den Aufbau eines Absatzmarktes für das Programm.

Letztlich muss die Balance gefunden werden zwischen der Aufsichtsfunktion des MWFK und der Notwendigkeit, die Qualität, die Glaubwürdigkeit, die Integrität und den Ruf des Qualifikationssystems aufrechtzuerhalten, einerseits, und dem Wunsch der Hochschulen, ihr Studienangebot an die sich verändernde Nachfrage von Studierenden und Arbeitgebenden anzupassen, andererseits. Ein gutes Akkreditierungssystem umfasst zudem einen Überprüfungszyklus im Anschluss an die Einführung des Studiengangs, mit dem überprüft wird, inwieweit die Vorgaben im Hinblick auf Einschreibungen, Studierenden- und Arbeitgeberzufriedenheit und Arbeitsmarktergebnisse der Absolventen erreicht wurden. Alles in allem sollten das MWFK und die Rektoren der Hochschulen den Akkreditierungsprozess gemeinsam bewerten und prüfen, ob damit die gesetzten Ziele erreicht werden oder ob die relativ lange Dauer des Vorgangs in manchen Fällen guten Ergebnissen im Weg steht und ob die Überprüfungsphase nach der Einführung des Studiengangs gut funktioniert.

Das Angebot dualer Bachelorstudiengänge wurde in der jüngsten Vergangenheit von vielen Studierenden angenommen und wird wohl in Zukunft anwachsen. Für duale Studiengänge bedarf es aufgrund der hohen Kosten für die Koordinierung des Programmablaufs mit den Ausbildungsunternehmen, die Unterstützung der Ausbildenden am Arbeitsplatz (die keine Pädagogen sind) und die Betreuung der Studierenden am Arbeitsplatz in der Regel zusätzlichen Personals. Zudem kann es schwierig sein, Ausbildungspartner unter den lokalen Unternehmen zu finden. Bisher haben sich duale Studiengänge in Brandenburg als ein erfolgreiches Modell erwiesen, um dem Bedarf der regionalen und lokalen Wirtschaft gerecht zu werden, aber auch, um Studierende anzuziehen, die sonst keinen höheren Bildungsweg eingeschlagen hätten.

Von den Hochschulen wird erwartet, dass sie neben dualen Studiengängen noch weitere Hochschulbildungsformate für erwerbstätige Studierende, einschließlich berufsbegleitender Bachelorstudiengänge, anbieten. Angesichts des prognostizierten steigenden Bedarfs an Höher- und Umqualifizierung von Erwerbstätigen und der Tatsache, dass viele Studierende ihr Studium abbrechen, um in ein Arbeitsverhältnis zu treten, müsste das Hochschulangebot flexibler und mit der Arbeit vereinbar werden. Zudem können Schritte unternommen werden, um in Brandenburg im Rahmen von Hochschulprogrammen, aber auch als Bestandteil des nationalen Qualifikationsrahmens den Übergang zu Hochschulgängen zu erleichtern, die etwa durch die Anerkennung vorheriger Lernleistungen oder tertiärer Kurzstudiengänge, sogenannte Mikroabschlüsse, zu einem Abschluss führen.

Es gibt Möglichkeiten, Beratungs- und Vorbereitungsangebote für die Gruppe der Berufstätigen digital durchzuführen, die aufgrund beruflicher und familiärer Verpflichtungen oft Angebote nicht persönlich wahrnehmen können. Darüber hinaus verwiesen Interessenvertreter aus der Wirtschaft auf das Potenzial digitaler Studienangebote, um auch Mitarbeitende aus Unternehmen in abgelegenen ländlichen Gebieten zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren.

Der Bundes- und Landesregierung obliegt es, erwachsene Lernende über den Wert, die Anforderungen und die Ergebnisse einer Hochschulbildung für Erwachsene (einschließlich einer Weiterbildung) zu informieren. Die Arbeitsagentur stellt auf ihrer Website einen Katalog mit verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen für erwachsene Lernende zur Verfügung. Anhand ihres Sozial- und Arbeitsverhaltens sowie ihrer Kompetenzen und Interessen können erwachsene Lernende zudem ihre Bereitschaft für Fortbildungsmaßnahmen beurteilen. Diese Informationen müssten in geeigneter Weise mit dem Bildungsangebot in Deutschland insgesamt und dem in Brandenburg verknüpft werden (siehe Kapitel 4).

Der Bedarf an Höher- und Umqualifizierung wirft die Frage nach der Bereitstellung, der Inanspruchnahme und der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen auf. Durch Weiterbildungsmaßnahmen können Unternehmen in die Lage versetzt werden, die zunehmende Komplexität der Arbeit zu bewältigen, die sich aus den technologischen Entwicklungen ergibt. Dadurch kann es Menschen zudem ermöglicht werden, länger erwerbstätig zu sein – eine Notwendigkeit angesichts der steigenden Lebenserwartungen, der besseren Gesundheit und Mobilität älterer Leute und des sinkenden Anteils der traditionellen erwerbstätigen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung. Daher hat die Bundesregierung eine Strategie für lebenslanges Lernen erarbeitet.

Diese Tendenzen werfen wichtige strategische Fragen auf:

  • Wie sollten Weiterbildungsmaßnahmen strukturiert sein? Wie sollte ihre Qualität gewährleistet werden? Wie sollten die Abschlüsse aussehen?

  • Wie sollten die Kosten zwischen Arbeitgebenden, -nehmenden und der Regierung verteilt werden?

Einige Angestellte bilden sich mit der Belegung von Qualifizierungsmodulen weiter. Diese Module sind jedoch mit Blick auf den zeitlichen Rahmen, den Umfang und den Schwerpunkt nicht unbedingt geeignet für Arbeitnehmende, die eine spezifische Umschulung wünschen. Das MWFK und die Hochschulen in Brandenburg sollten alternativ einen systematischen Ansatz für die Weiterbildung anhand von Mikroabschlüssen in Betracht ziehen (OECD, 2021[42]). Mikroabschlüsse sind per Definition „sehr klein“ und können daher (hinsichtlich der Verwaltung und des Zeitplans) auf die Bedürfnisse von Weiterbildungswilligen ausgerichtet werden. Es müsste möglich sein, sie wie Teile eines Bausatzes zusammenzufügen, sodass frühere Ausbildungen anerkannt werden und mit der Zeit ein beträchtliches Weiterbildungsportfolio aufgebaut werden kann.

Mikroabschlüsse eignen sich besonders für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden, die bereits über eine abgeschlossene Erstausbildung und in vielen Fällen auch über einen ersten Hochschulabschluss verfügen. Während Mikroabschlüsse zusammenfügbar gestaltet werden können, sind sie weniger geeignet für erste berufsqualifizierende Abschlüsse. Ein Hochschulabschluss stellt ein kohärentes Ganzes aus logisch zusammengesetzten Modulen dar, das nicht durch das Zusammenfügen solcher Module erreicht werden kann, die nicht zu einem Lernpfad aus voneinander abhängigen Komponenten führen (Wheelahan and Moodie, 2021[43]) (siehe Kasten 3.4 zum europäischen Beratungsprozess über Mikroabschlüsse).

Im OECD-Gebiet rangieren die Deutschen bei der Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme etwa auf Platz 10 und liegen damit über dem OECD-Durchschnitt. Knapp die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmenden hat in den 12 Monaten vor der OECD-Erhebung über die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Erwachsenen an einer formellen oder informellen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen. Damit liegen sie dennoch 10 Prozentpunkte unter den Ländern an der Spitze des Rankings. Aus der Erhebung geht hervor, dass sich knapp 30 % der Befragten mehr Schulungsmaßnahmen wünschen (OECD, 2021[45]). Das größte Hindernis für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ist mangelnde Zeit – die Weiterbildung sei nicht mit beruflichen oder familiären Verpflichtungen zu vereinbaren (OECD, 2021[45]). Eine Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Hochschulen und den lokalen Unternehmen, einschließlich KMU, wäre sehr wichtig, um das Bewusstsein der Arbeitgebenden und -nehmenden für die Notwendigkeit von Weiterbildungen zu schärfen und das Bildungsangebot besser an den Bedarf der Wirtschaft anzupassen (siehe Kapitel 6).

Auch der Kostenfaktor stellt ein Hindernis dar, wenn auch in geringerem Maße als der Zeitmangel. Da Weiterbildungsmaßnahmen in Brandenburg derzeit selbst finanziert werden müssen, könnte der Kostenfaktor die Nachfrage nach diesen Maßnahmen in Brandenburg in größerem Maße verringern als in anderen Bundesländern (und OECD-Ländern), in denen Weiterbildungsmaßnahmen teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Frage, ob Hochschulen aufgrund von EU-Bestimmungen berechtigt sind, öffentliche Mittel zur Finanzierung gewisser Weiterbildungsangebote zu verwenden, wird ausführlicher im Bericht “Wissenschaftliche Weiterbildung und der EU-Rahmen für staatliche Beihilfen: Auswirkungen auf den öffentlichen Hochschulsektor in Brandenburg” (OECD, 2022[32]). Eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an (wissenschaftlichen) Weiterbildungen sollte ebenfalls geschaffen werden.

Quellennachweise

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Anmerkung

← 1. Das Angebot sollte umfangreich sein und auch Studiengänge der Sozial- und Geisteswissenschaften enthalten, da die im Studium und in Praktika erworbenen Kompetenzen der Absolventen solcher Studiengänge auch in den technologieintensiven Branchen einsetzbar sind.

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