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Bessere Rechtsetzung in Europa: Deutschland 2010

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Wie wichtig eine wirkungsvolle Rechtsetzung ist, zeigt sich heute, nach dem schwersten Konjunkturabschwung seit der Großen Depression, deutlicher denn je. Doch wie kann bessere Rechtsetzung die wirtschaftlichen und sozialen Aussichten der Länder im Einzelnen verbessern, dauerhaftes Wachstum fördern und die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften stärken? Was genau ist wirkungsvolle Rechtsetzung? Wie sollte sich die Politik für bessere Rechtsetzung im kommenden Jahrzehnt gestalten und in welche Richtung sollte sie gehen? Um auf diese Fragen zu antworten, hat die OECD in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission ein großes Projekt zur Prüfung der Bemühungen um bessere Rechtsetzung in 15 in der Europäischen Union vertretenen OECD-Ländern – darunter auch Deutschland – gestartet.

In jedem Bericht werden die zentralen Elemente dargestellt und analysiert, die zusammengenommen für ein effektives Regulierungsmanagement sorgen, womit ein Rahmen für die künftige Entwicklung von Regulierungspolitik und -reform aufgezeichnet wird. Untersucht werden u.a. folgende Fragen:

·         Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung des Regulierungsmanagements

·         Institutionelle Kapazitäten für wirkungsvolle Rechtsetzung und allgemeiner Kontext der politischen Entscheidungsfindung

·         Transparenz und Verfahren für wirkungsvolle Konsultation und Kommunikation mit der Öffentlichkeit

·         Verfahren für die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften, wie z.B. Folgenabschätzungen, und für den Umgang mit dem Regelungsbestand, einschließlich der Frage der Bürokratielasten

·         Rechtsbefolgungsgrad, Rechtsvollzug und Rechtsmittel

·         Beziehungen zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen sowie zwischen nationalen und EU-Verfahren

Die Teilnehmerländer sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich.

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ANHANG A. Die Verantwortung der Ministerien für die Gesetzesfolgenabschätzungen in der Bundesregierung

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