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DAC-Prüfbericht über die Entwicklungszusammenarbeit: Deutschland 2015

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Der Entwicklungsausschuss der OECD (DAC) führt in regelmäßigen Abständen Prüfungen der Entwicklungszusammenarbeit der einzelnen DAC-Mitglieder durch. Politik und Leistungen der einzelnen Mitglieder werden in etwa fünfjährigem Turnus einer kritischen Prüfung unterzogen. Die DAC-Prüfberichte beurteilen die Leistung eines bestimmten Mitglieds, nicht nur die Leistung der für Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Behörde, wobei sowohl die Politik als auch die Umsetzung geprüft wird. Sie vermitteln eine integrierte, systemweite Sichtweise der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe des zu prüfenden Mitgliedslands.

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Durchführung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Deutschland hat weitere Schritte unternommen, um sein institutionelles System zu straffen. In politischer Hinsicht erfolgte dies durch die Stärkung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), im Hinblick auf die Umsetzung durch Fusionierung der drei Durchführungsorganisationen der Technischen Zusammenarbeit zur GIZ. Deutschland muss nunmehr seine formalen Prozesse überprüfen und das Geschäftsmodell des BMZ verfeinern, um seine Steuerungsfunktion für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und sicherzustellen, dass die Systeme und Verfahren kontextbezogene, flexible Ansätze vor Ort unterstützen.

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