• Aufbau der nationalen alterssicherungssysteme

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    Die Alterseinkommenssysteme sind vielgestaltig und setzen sich häufig aus einer Reihe unterschiedlicher Komponenten zusammen. Daher ist es schwierig, eine Klassifizierung der Alterssicherungssysteme und der verschiedenen Alterseinkommensmodelle vorzunehmen. Die hier verwendete Systematik der Alterseinkommen umfasst zwei gesetzliche „Säulen“: eine bedarfsorientierte und eine verdienstabhängige Komponente. Die freiwillige Komponente der Alterssicherung, sei sie privater oder betrieblicher Art, bildet die dritte „Säule“.

  • Grundrente, sozialrente und mindestrente

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    Die Grundrente und die Mindestrente gelten zusammen mit der Sozialrente als erste Schutzebene für ältere Menschen innerhalb des Alterseinkommenssystems. Sie bilden die erste Säule der OECD-Systematik der Altersversorgung, wie sie bereits in Bezug auf den Indikator „Aufbau der nationalen Alterssicherungssysteme“ beschrieben wurde.

  • Gesetzliche verdienstabhängige renten

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    Die zweite Säule der OECD-Systematik der Altersversorgung umfasst die gesetzlichen verdienstabhängigen Renten. Ausschlaggebend für die Höhe der Leistungen sind die wichtigsten Parameter und Regeln dieser Systeme ebenso wie die langfristigen Effekte bereits gesetzlich verabschiedeter Rentenreformen.

  • Derzeitiges renteneintrittsalter

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    Die Regeln für die Berechtigung zum Renteneintritt und zum Bezug einer Rentenleistung sind komplex und bilden oft widerstreitende Zielsetzungen ab. Innerhalb der einzelnen Systeme spiegelt sich dies in den unterschiedlichen Kriterien für das Beziehen von Rentenleistungen wider. Über alle Systeme hinweg betrug 2016 das Regelrentenalter im OECD-Durchschnitt für eine Person, die – bei einem angenommenen Arbeitsmarkteintritt im Alter von 20 Jahren – im Jahr 2016 in den Ruhestand gegangen ist, 64,3 Jahre für Männer und 63,7 Jahre für Frauen.

  • Künftiges renteneintrittsalter

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    Das künftige Regelrenten- bzw. Frühverrentungsalter ist gestiegen. Den hier vorgestellten Änderungen zufolge und unter der Annahme eines Arbeitsmarkteintritts im Alter von 20 Jahren im Jahr 2016 wird sich das Regelrentenalter im OECD-Durchschnitt auf 65,8 Jahre für Männer und 65,5 Jahre für Frauen erhöhen, im Vergleich zu 64,3 Jahren bzw. 63,4 Jahren im Jahr 2016.