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  • In der heutigen von gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt verbreiten sich die schädlichen Auswirkungen von Korruption in der globalen Wirtschaft und Gesellschaft und gehen mithin weit über den Ort hinaus, an dem die Korruptionshandlung begangen wurde. Für eine wirksame Korruptionsbekämpfung – sowohl im Inland als auch im Ausland – sind daher im öffentlichen und privaten Sektor Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität erforderlich. Die OECD nimmt im Kampf gegen die Korruption seit 15 Jahren, seit der Annahme des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, eine weltweit führende Stellung ein. Im Rahmen unserer Mission, eine stärkere, sauberere und gerechtere Weltwirtschaft zu schaffen, dient unser multidisziplinärer Ansatz der Korruptionsbekämpfung in Bereichen wie Wirtschaft, Besteuerung, Entwicklungszusammenarbeit und Governance in den Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten.

  • Das OECD-Handbuch „Bestechung“ für die Betriebsprüferpraxis wurde erstmals 2001 aufgelegt und 2009 aktualisiert, um die Umsetzung der Empfehlung von 1996 über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern an ausländische Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr und der Empfehlung über steuerliche Maßnahmen zur weiteren Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr von 2009 durch die Länder zu flankieren.

  • Immer wieder sind im Hinblick auf Bestechung und Korruption, wie auch in Bezug auf andere Formen der Wirtschaftskriminalität, dieselben Rechtfertigungen und Ausflüchte zu hören: „Alle machen das“, „Das gehört dazu, wenn man Geschäfte machen will“, „Das ist nicht so schlimm“, „Das tut niemandem weh“. Das stimmt nicht. Die Korruption von Bediensteten und Entscheidungsträgern im öffentlichen oder privaten Sektor, ebenso wie die Zahlung von Bestechungsgeldern, gibt in moralischer und politischer Hinsicht Anlass zu ernster Besorgnis. Es handelt sich hierbei nicht um Verbrechen ohne eigentliche Opfer, vielmehr sind sie tatsächlich mit hohen wirtschaftlichen und sozialen Kosten verbunden. Bestechung und Korruption schaffen ungleiche Rahmenbedingungen für ehrliche Unternehmen und dringen tief in das soziale Gefüge von Industriestaaten wie Entwicklungsländern ein. Sie können dazu führen, dass minderwertige und gefährliche Produkte auf den Markt gelangen, minderwertige Baumaterialien in Infrastrukturvorhaben eingesetzt werden, die Gesundheit und Wohlergehen der Menschen gefährden können, und lebenswichtige Finanzmittel veruntreut werden, die für Bildungs-, Gesundheits- und Wohlfahrtsleistungen benötigt werden. Letzten Endes kommen wir alle für diese Kosten auf.

  • Den Steuerverwaltungen kommt im Kampf gegen Bestechung und Korruption eine wichtige Rolle zu. Bedienstete des Innen- und Außendienstes von Steuerverwaltungen befinden sich im Zuge ihrer Tätigkeit in einer sehr guten Ausgangsposition, um Indizien für mögliche Fälle von Bestechung oder Korruption zu entdecken. Die Steuerverwaltungen haben in Ausübung ihrer Pflichten und Befugnisse andere staatliche Stellen bei der Bekämpfung dieser Straftaten zu unterstützen. Die Steuerverwaltung trägt vor allem auf zweierlei Weise zum Kampf gegen Bestechung und Korruption bei.

  • Weltweit sind die Bediensteten des Innen- und Außendienstes von Steuerverwaltungen gut ausgebildete und hochqualifizierte Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit routinemäßig die Finanzlage, die Transaktionen und die Rechnungslegung von Millionen Einzelpersonen, Unternehmen und anderen Steuerpflichtigen prüfen. Sie sind sich jedoch unter Umständen nicht bewusst, worin die typischen Anzeichen möglicher Bestechungs- oder Korruptionsfälle bestehen und welche Rolle ihnen im Hinblick auf Verdachtsmeldungen an die zuständige Strafverfolgungsbehörde oder Staatsanwaltschaft zukommt, wenn sie potenzielle Bestechungsoder Korruptionsfälle entdecken.

  • Die Bediensteten des Innen- und Außendienstes der Steuerverwaltung müssen sich über die Indizien für mögliche Bestechungs- oder Korruptionshandlungen im Klaren sein, um sicherzustellen, dass diese bei der Planung einer Steuerprüfung berücksichtigt und bei Vorliegen erkannt werden können. In diesem Kapitel werden die wesentlichen Indizien für mögliche Bestechungs- oder Korruptionshandlungen kategorisiert, die während des Prozesses zur Analyse des Compliance-Risikos im Rahmen der Auswahl der Fälle, während der Prüfung einer Steuererklärung, der Planung einer Steuerprüfung und während der Prüfung selbst auftreten können.

  • Die Bediensteten des Innen- und Außendienstes der Steuerverwaltung müssen sich über die Indizien für mögliche Bestechungs- oder Korruptionshandlungen im Klaren sein, um sicherzustellen, dass diese bei der Planung einer Steuerprüfung berücksichtigt und bei Vorliegen erkannt werden können. In diesem Kapitel werden die wesentlichen Indizien für mögliche Bestechungs- oder Korruptionshandlungen kategorisiert, die während des Prozesses zur Analyse des Compliance-Risikos im Rahmen der Auswahl der Fälle, während der Prüfung einer Steuererklärung, der Planung einer Steuerprüfung und während der Prüfung selbst auftreten können.

  • In diesem Kapitel werden die Indizien erörtert, die im Zusammenhang mit den Transaktionen auftreten können, an denen der Steuerpflichtige beteiligt ist. Insbesondere betreffen diese die an den Transaktionen beteiligten Parteien, einschließlich der Intermediäre und Berater, sowie die Transaktionsbedingungen. Es gibt zahlreiche vernünftige geschäftliche Gründe, aus denen ein im Ausland tätiges Unternehmen externe Berater beauftragen könnte, um Zugang zu Wissen über die Gesetze und Geschäftspraktiken vor Ort sowie besondere Merkmale der einheimischen Unternehmen zu erlangen. Berater können darüber hinaus beauftragt werden, um Geschäftskontakte für neue Marktteilnehmer anzubahnen.

  • Bestechung und Korruption bestehen zum großen Teil in der unrechtmäßigen Übertragung von Vermögenswerten, bei der die Beteiligten versuchen, die Transaktion als legitime Zahlung im Rahmen normaler Geschäftsvorgänge zu tarnen. Da aber viele Steuerpflichtige versuchen, auch für Bestechungsgelder und andere auf Korruption beruhende Zahlungen einen Steuerabzug geltend zu machen, wird häufig eine Papierspur hinterlassen, die von den Bediensteten des Innen- und Außendienstes der Steuerverwaltung aufgedeckt werden kann.

  • Wie in den Vorkapiteln erörtert, sollten sich die Bediensteten des Innen- und Außendienstes der Steuerverwaltung aller Faktoren im Risikoumfeld der Steuerpflichtigen, ihrer Transaktionen sowie ihrer Zahlungen und Geldflüsse bewusst sein, die Indizien für ein erhöhtes Bestechungs- oder Korruptionsrisiko sind. Die Prüfer sollten sich ferner aller Indizien für eine möglicherweise bereits erfolgte Bestechung oder Korruption bewusst sein.

  • Die vorhergehenden Kapitel haben den Blick überwiegend auf den Zahler von Bestechungsgeldern und von anderen auf korrupten Transaktionen basierenden Zahlungen gerichtet. Die Bediensteten des Innen- und Außendienstes der Steuerverwaltung müssen sich jedoch auch der Indizien bewusst sein, die die Empfänger von Bestechungsgeldern und anderen Korruptionserlösen sowie die steuerlichen Folgen der von diesen Personen erhaltenen Einkünfte oder Gewinne betreffen. Die Empfänger von Erträgen aus möglicher Bestechung oder anderer Korruptionserlöse sind Personen – öffentliche Amtsträger oder Entscheidungsträger in Unternehmen –, die versuchen, die Zahlungen, die sie erhalten, zu verbergen oder sie als eine andere Form von Einkommen zu verschleiern. Wenn die Bediensteten des Innen- oder Außendienstes der Steuerverwaltung Indizien für eine mögliche Steuerhinterziehung oder Geldwäsche aufdecken, sollten sie immer auch prüfen, ob diese Indizien darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige darüber hinaus Bestechungsgelder oder andere Korruptionserlöse erhält.