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Präferenzielle Steuerregelungen sind weiterhin ein kritischer Bereich. Besorgnis herrscht gegenwärtig vor allem über präferenzielle Regelungen, die zur künstlichen Gewinnverlagerung genutzt werden können, sowie über mangelnde Transparenz im Zusammenhang mit bestimmten steuerlichen Vorabzusagen („Rulings“). In diesem Bericht wird die vereinbarte Methode beschrieben, um festzustellen, ob eine wesentliche Geschäftstätigkeit vorliegt. In Bezug auf Regelungen für geistiges Eigentum, wie z.B. Patentboxen, einigte man sich auf den „Nexus-Ansatz“, bei dem die Ausgaben als Hilfsvariable für die wesentliche Geschäftstätigkeit dienen, womit gewährleistet wird, dass Steuerpflichtige eine solche Regelung nur in Anspruch nehmen können, wenn sie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchgeführt und für diese Aktivitäten effektiv Ausgaben getätigt haben. Das gleiche Prinzip kann auch auf andere präferenzielle Regelungen angewandt werden, und zwar so, dass die erforderliche wesentliche Geschäftstätigkeit dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige die entscheidenden einkünftegenerierenden Tätigkeiten durchgeführt hat. Zur Förderung der Transparenz wurde ein Rahmen für den verbindlichen spontanen Informationsaustausch über steuerliche Vorabzusagen vereinbart, die ohne einen solchen Informationsaustausch zu BEPS-Problemen führen könnten. Der Bericht liefert zudem die Ergebnisse der Anwendung der bereits zuvor vom FHTP verwendeten Kriterien sowie der nun genauer ausgearbeiteten Faktoren der wesentlichen Geschäftstätigkeit (Substanz) und der Transparenz auf eine Reihe von Regelungen.

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Sondersteuerregelungen sind nach wie vor ein kritischer Bereich im internationalen Steuerrecht. Der BEPS-Bericht der OECD stellte fest, dass hier wirkungsvollere Maßnahmen notwendig sind und dass die Arbeiten des Forums Schädliche Steuerpraktiken (FHTP) mit Blick auf Substanz und Transparenz neu ausgerichtet werden müssen. Dieser Zwischenbericht informiert über die diesbezüglich bislang erzielten Fortschritte.

 

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