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Die OECD-Task Force Steuerkriminalität und andere Straftaten (TFTC) hat den Auftrag, die Zusammenarbeit zwischen den Steuer- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere den Geldwäschebekämpfungs- und Korruptionsbekämpfungsbehörden, zu verbessern, um Finanzstraftaten wirksamer zu bekämpfen. Die Arbeit der TFTC erfolgt in Verbindung mit dem Dialog von Oslo, einem ressortübergreifenden Ansatz zur Bekämpfung von Steuerstraftaten und anderen Finanzstraftaten.

Bekämpfung der Steuerkriminalität: Die zehn zentralen Grundsätze beschreibt die zehn wesentlichen Prinzipien zur wirksamen Bekämpfung von Steuerstraftaten. Die Publikation deckt die rechtlichen, institutionellen, administrativen und operativen Faktoren ab, die zu berücksichtigen sind, um ein effizientes System für die Bekämpfung von Steuerstraftaten und sonstiger Finanzkriminalität aufzubauen. Sie stützt sich dabei auf Erkenntnisse und Erfahrungen von Staaten auf der ganzen Welt.

Das Ziel ist es, den Staaten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre rechtlichen und operativen Handlungsrahmen miteinander zu vergleichen und herauszufinden, in welchen Bereichen Verbesserungen vorgenommen werden können. Zukünftige Arbeiten auf diesem Gebiet werden sich außerdem mit länderspezifischen Gegebenheiten beschäftigen und dabei zahlreiche Länder miteinbeziehen.

Français, Anglais
  • 26 août 2016
  • OCDE
  • Pages : 22

Die Auseinandersetzung mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) ist für Staaten weltweit ein zentrales Anliegen. 2013 verabschiedeten die OECD- und G20-Länder in gleichberechtigter Zusammenarbeit einen 15-Punkte-Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Neben der Sicherung der Steuereinnahmen durch Ausrichtung der Besteuerung an Wirtschaftstätigkeit und Wertschöpfung besteht das Ziel des BEPS-Projekts von OECD und G20 darin, einen einheitlichen, konsensbasierten Katalog internationaler Steuerregeln zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu schaffen, um so die Steuerbasis zu schützen und dabei zugleich die Planungssicherheit und Berechenbarkeit für die Steuerpflichtigen zu erhöhen. Ein Kernelement dieser Arbeiten ist die Beseitigung von doppelter Nichtbesteuerung. Die dazu geschaffenen neuen Regeln dürfen allerdings nicht zu Doppelbesteuerung, unangemessenen Befolgungskosten oder Beschränkungen rechtmäßiger grenzüberschreitender Tätigkeiten führen. Diese Erläuterung bietet einen Überblick über das BEPS-Projekt und die Projektergebnisse.

Anglais, Français, Espagnol

Die Mobilität und Fungibilität des Geldes ermöglicht es multinationalen Konzernen, durch Anpassungen der Höhe des Fremdkapitals in einzelnen Konzernunternehmen günstige Steuerergebnisse zu erzielen. Der empfohlene Ansatz gewährleistet, dass die von einem Unternehmen in Abzug gebrachten Nettozinsaufwendungen an den Umfang seiner wirtschaftlichen Aktivitäten geknüpft sind, der anhand seines steuerpflichtigen Gewinns vor Zinsen und Abschreibungen gemessen wird (EBITDA). Dieser Ansatz besteht aus drei Elementen: einer Festquotenregel, die auf einem Referenzwert für das Verhältnis Nettozinsaufwand/EBITDA beruht, einer Konzernquotenregel, die es einem Unternehmen erlaubt, unter bestimmten Umständen – in Abhängigkeit von der Position seines weltweiten Konzerns – höhere Zinsaufwendungen in Abzug zu bringen, sowie gezielten Regeln, mit denen spezifischen Risiken begegnet werden soll. Ein Staat kann auf die Einführung einer Konzernquotenregel verzichten, in diesem Fall sollte er die Festquotenregel jedoch ohne unangemessene Diskriminierung einheitlich auf Unternehmen multinationaler und nationaler Konzerne anwenden.

Français, Anglais, Coréen
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